Jeder Mensch wird im Laufe seines Lebens mit Fragen des Erbrechts konfrontiert. Als Erbe, Miterbe, Pflichtteilsberechtigter, Vermächtnisnehmer oder sonstwie Begünstigter wird man den kompetenten Rat eines Rechtsanwaltes schätzen, der sich in den oft komplexen und auslegungsbedürftigen Inhalten sowie der Gestaltung von Testamenten, Erbverträgen, Pflichtteilsregelungen auskennt.
Meine Themenschwerpunkte des Erbrechts
- Testament
- Erbvertrag
- Familienstiftung
- erbrechtliche Ansprüche
Die sachgerechte Gestaltung von Nachfolgeregelungen für Private, Selbständige und Unternehmen ist eine überaus wichtige Angelegenheit.
Als Ihr Rechtsanwalt unterstütze ich Sie in diesem Zusammenhang, auch unter Berücksichtigung der Aspekte des Gesellschafts- und Steuerrechts.